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Schiedsgericht der Immobilienwirtschaft
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Schiedsgericht der Schweizer Immobilienwirtschaft
Die meisten Streitigkeiten im Immobilienbereich, von der Geschäftsraummiete bis hin zu komplexen Sale-and-Lease-Back Immobilientransaktionen oder Facility-Management Verträgen, sind schiedsfähig.

Das heisst, dass Streitigkeiten aus solchen Verträgen einem Schiedsgericht zur verbindlichen Entscheidung vorgelegt werden können respektive die Zuständigkeit staatlicher Gerichte zur Streiterledigung keineswegs zwingend ist.

Die Einsetzung des Schiedsgerichts der Schweizer Immobilienwirtschaft bietet den Parteien die Möglichkeit, schnell und effizient rechtliche Differenzen vor Fachschiedsrichtern und in einem von den Parteien mitbestimmten Verfahren beizulegen. Zudem werden zukünftige Geschäftsbeziehungen der Konfliktparteien aufgrund der absoluten Diskretion des Schiedsverfahrens weit weniger belastet als ein langwieriger Prozess vor staatlichen Gerichten.