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Schiedsgericht der Immobilienwirtschaft
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Musterschiedsklausel
Das Schiedsgericht der Schweizer Immobilienwirtschaft bietet eine Musterschiedsklausel an, welche in die meisten Immobilienverträge übernommen werden kann. Denn den Vertragsparteien steht es von wenigen Ausnahmen abgesehen offen, eine Streitigkeit durch ein Schiedsgericht anstatt durch ein staatliches Gericht verbindlich beurteilen zu lassen.

Insbesondere bei Streitigkeiten aus Mietverträgen über Geschäftsräume kann das Schiedsgericht ohne die Vorschaltung der staatlichen Schlichtungsstelle verbindlich entscheiden.

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