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Schiedsgericht der Immobilienwirtschaft
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Schiedsgebühren
Neben der Einschreibegebühr, die zu Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens vom Kläger zu entrichten ist, erhebt das Schiedsgericht der Schweizer Immobilienwirtschaft als Honorar für die Mitglieder des Schiedsgerichts eine Schiedsgebühr. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühr hängt von der Höhe des in Frage stehenden Streitwerts ab. Bei tieferen Streitwerten bis CHF 100'000 empfiehlt sich aus Kostengründen grundsätzlich ein Einerschiedsgericht.

Als Grundlage zur Berechnung der Schiedsgebühr dienen die Gebührenordnung und die Tabellen der Schiedsgerichtsordnung der Schweizer Immobilienwirtschaft. 

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» Tabellen Schiedsgebühr